Stockholm Convention / EU POP Regulierung

Was sind POP`s?

POP ist die Abkürzung für langlebige organische Schadstoffe (englisch: Persistent Organic Pollutants). Dies sind organische chemische Substanzen, die auf Kohlenstoffbasis hergestellt werden. Sie besitzen eine besondere Kombination von physikalischen und chemischen Eigenschaften, sodass, wenn sie in der Umwelt freigesetzt werden, sie

  • für viele Jahre intakt und erhalten bleiben;
  • als Folge natürlicher Prozesse überall in der Umwelt verteilt werden;
  • sich im Fettgewebe von Organismen einschließlich des Menschen anreichern und in die Nahrungskette gelangen und
  • für Menschen und Tiere giftig sind.

Das dreckige Dutzend

Mit der Stockholm Convention vom 22. Mai 2001, das von 122 Staaten unterzeichnet und mittlerweile von 180 Staaten ratifiziert wurde, wurde die Herstellung und der Gebrauch von zunächst 12 Giftstoffen weltweit eingeschränkt bzw. verboten. Zum sogenannten Dreckigen Dutzend gehören neun Pestizide (Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen), eine Gruppe von Industriechemikalien (polychlorierte Biphenyle) sowie zwei Gruppen unerwünschter Nebenprodukte (polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane).

Die Schadstoffe werden in drei Kategorien eingeteilt:

Annex A = Eliminierung

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um die Produktion und die Verwendung der Chemikalien, die unter Anhang A aufgeführt sind, zu vermeiden. Besondere Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt und gelten nur für die Parteien, die dafür registriert sind.

Annex B = Beschränkung

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um die Herstellung und Verwendung der Chemikalien in Anhang B auf akzeptable Zwecke und/oder spezifische Ausnahmen, die im Anhang aufgeführt sind, zu beschränken.

Annex C = Unbeabsichtige Produktion (Nebenprodukte)

Die Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, die unbeabsichtigte Freisetzung von Chemikalien in Anhang C zu reduzieren. Das Ziel ist die kontinuierliche Verringerung und, wo möglich, Eliminierung.

Mittlerweile sind viele weitere Schadstoffe hinzugekommen und es werden jährlich mehr, die unter die Stockholm Convention fallen.

Unter http://chm.pops.int/TheConvention/ThePOPs/ListingofPOPs finden Sie einen Überblick über die gelisteten Substanzen (englische Seite).

Umsetzung in der EU

Das Stockholmer Übereinkommen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG umgesetzt. Das langfristige Ziel ist der Umweltschutz und der Schutz der menschlichen Gesundheit. Die EU-Verordnung geht in manchen Teilen sogar über die Stockholm Convention hinaus. So wurde die Verwendung und Inverkehrbringung kurzkettiger Chlorparaffine innerhalb der EU bereits verboten.

Im Jahr 2019 wurde die EU-Verordnung noch einmal verschärft. So gibt es für den Flammhemmer DecaBDE und weitere bromierte Diphenylether einen neuen Grenzwert von 10 mg/kg. Für Gemische gilt seitdem ein Grenzwert von 500 mg/kg für alle BDEs zusammen. Hier finden Sie den Text der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Ist die Automobilindustrie betroffen?

Für die Automobilindustrie ist die Regulierung der sogenannten POPs spätestens seit 2014 relevant. Seitdem steht nämlich das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) auf der Liste der Stockholm Convention. Seit 2017 fallen auch das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) und kurzkettige Chlorparaffine (werden als Weichmacher und Flammschutzmittel genutzt) unter die Regulierung.

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