18. März 2019
Publiziert in Fachthemen
geschrieben von
Ann-Carin
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RoHS – EU-Richtlinie mit weitreichenden Folgen für die Industrie
Zwar ist die Automobilindustrie von dieser Richtlinie nicht unmittelbar betroffen, doch viele Unternehmen liefern auch in den Nicht-Automotive-Bereich. Viele Stoffe, die durch RoHS beschränkt sind, fallen bereits unter andere gesetzliche Regelungen, teilweise etwa Anhang II der ELV (Altfahrzeugrichtlinie) oder REACH. Somit gibt es kaum ein Branche, die nicht von den Stoffbeschänkungen betroffen ist. Es gibt Unterschiede im Umgang mit Ausnahmen und der Berichterstattung. Ein kleines Schaubild
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22. August 2018
Publiziert in Fachthemen
geschrieben von
Ann-Carin
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REACH und Biozide betreffen auch die Automobilindustrie
Seit 2007 gilt in der EU die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH. Die Verordnung regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen von Chemikalien. Betroffen von der Regelung sind nicht nur Herstellter, sondern auch nachgeschaltete Anwender – also Unternehmen, die diese Stoffe nicht selbst herstellen, aber weiterverarbeiten. Zunächst galt es, chemische Stoffe bei der ECHA (= Europäische Chemikalienagentur) zu
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24. Februar 2017
Publiziert in Fachthemen
geschrieben von
Magdalena Freund
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Wie sieht eine Chemistry Manager Anfrage aus?
Hier ein Beispiel für eine Chemistry Manager-Anfrage: Subject: IMDS-Open Requests for regulatory information updates CompanyID: 1111 Dear XY, Your company Beispiel GmbH [1111] has received the following open requests in the last week. Top MDS Part/Item No. MDS ID Name Part/Item No. MDS ID Number of Requests Date of first request Regulation Type Top MDS Part/Item No. MDS Name 111111113 1000002 / 1 XY XXXX 1200000 1000000 / 2 1 01.06.2017 Biocidal Product Regulation XYYYYYYY 1000000 MDS Name
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23. September 2016
Publiziert in Fachthemen
geschrieben von
Ann-Carin
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Aktuelles zu REACH und Bioziden
„Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ Im Rahmen der REACH-Verordnung besitzen Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, Informationspflichten gegenüber den Abnehmern (z. B. Weiterverarbeiter, Händler oder Verbraucher). Dabei hilft das Prinzip "Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis" zu einer eindeutigen Betrachtung bei aus mehreren einzelnen Erzeugnissen zusammengesetzten Produkten. Mit seinem Urteil vom September 2015 hat der Europäische Gerichtshof den Grundsatz „Einmal
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Letzte Änderung am Freitag, 07 September 2018 10:57


