Ab Januar 2021 besteht eine Meldepflicht an die ECHA (= Europäische Chemikalienagentur), sobald Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Masseanteil enthalten und in der EU produziert, verkauft oder in die EU eingeführt werden. Sie denken, das betrifft Sie nicht? Wahrscheinlich doch. Denn viele Produkte enthalten Blei, beispielsweise in Kupfer- oder Aluminiumlegierungen (Verbindungselemente, Gehäuse, Kabelleitungen,...), Weichmacher
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23. Juni 2020 Publiziert in Fachthemen geschrieben von No comment Comments:DISQUS_COMMENTS

REACH: Verbot von PFOA ab 4. Juli 2020

Ab dem 4. Juli 2020 sind PFOA (Perfluoroctansäure), seine Salze und weitere mit PFOA-verwandte Verbindungen gemäß Anhang XVII, Eintrag 68 der REACH-Verordnung verboten. Unter das Verbot fallen: Herstellung, Anwendung und Inverkehrbringen, Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse und eine Konzentration ≥ 25 ppb PFOA einschließlich seiner Salze oder 1.000 ppb von einem oder eine Kombination von PFOA-verwandten Substanzen. Hier finden Sie die aktuelle Verordnung der EU-Kommission (PDF).
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Die EU-Kommission hat das Online-Portal "Due Diligence Ready!" gestartet. Dieses soll Unternehmen dabei helfen, die Vorgaben aus der EU-Verordnung über Konfliktmineralien einzuhalten. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram (die sogenannten 3TG) aus politisch instabilen Gebieten. EU-Importeure und große EU-Unternehmen (mit über 500 Mitarbeitern), die diese Mineralien verwenden, unterliegen dann einer verbindlichen
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Compliance bedeutet die Einhaltung von Regeln und ist Teil der Unternehmensführung. Auch die Lieferkette gerät dabei immer mehr in den Fokus, da sie ihren Teil dazu beiträgt. Bereits 2014 gaben in einer KPMG-Befragung 56,6 Prozent der befragten Unternehmen an, dass die an sie gestellten Anforderungen zunehmen, gleichzeitig erhöhten 41,7 Prozent die Anforderungen an ihre Geschäftspartner. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Die Nichteinhaltung von Regeln kann neben
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