BPR: Konsultation für zwei potentielle Substitutionskandidaten Empfehlung
Auf Grundlage der Biozid-Produkte-Verordnung hat die ECHA hat eine Konsultation für Borsäure (EC 233-139-2, CAS-Nr. 10043-35-3) und Dinatriumtetraborat-Pentahydrat (EC 215-540-4, CAS-Nr. 12179-04-3) als neue potenzielle Kandidaten für eine Substitution eingeleitet. Die Frist zur Stellungnahme endet am 27. Oktober 2020.
Borsäure wirkt als Fungizid und Insektizid und wird für industrielle, gewerbliche und nicht gewerbliche Anwender als vorbeugender und heilender Holzschutz für Holz und Bauholz der Nutzungsklassen 1, 2, 3 und 4a gemäß der Norm CEN 335-1 verwendet. Die Produkte werden durch Vakuumdruck, Tauchen, Injektion, Sprühen/Verdüsen oder Bürsten aufgetragen.
Dinatriumtetraborat-Pentahydrat wirkt als Fungizid und Insektizid und wird für industrielle, gewerbliche und nicht gewerbliche Anwender als vorbeugendes und heilendes Holzschutzmittel für Holz und Bauholz der Nutzungsklassen 1, 2, 3 und 4a nach CEN 335-1 verwendet. Die Produkte werden durch Vakuumdruck, Tauchen, Injizieren, Sprühen/Verdüsen oder Bürsten aufgetragen.
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