
Joker können als hochvertrauliche Reinstoffe genutzt werden. Es ist jedoch untersagt, deklarationspflichtige (D) oder gar verbotene Reinstoffe (P) damit zu ersetzen.
Der Zusatz "nicht zu deklarieren" soll den Anwender darauf aufmerksam machen.
Bitte denken Sie stets an die Einhaltung der Regel 4.5.2.B aus der IMDS-Richtlinie 001:
Wenn ein GADSL-Update den Status von Reinstoffen ändert, die in einem Werkstoff-MDB als vertraulich gekennzeichnet sind, muss das jeweilige Werkstoff-MDB entsprechend aktualisiert werden, damit der Reinstoff nicht mehr vertraulich gekennzeichnet ist. Die betroffenen MDB müssen ebenfalls entlang der Lieferkette aktualisiert werden.
(unautorisierte Übersetzung)
Da die GADSL sich jederzeit ändern kann und daher Werkstoffe mit Jokern regelmäßig überprüft werden müssten, empfehlen wir anstelle von Jokern Reinstoffe als vertraulich zu kennzeichnen.
Vertrauliche Reinstoffe, die nachträglich deklarationspflichtig werden, können Sie im IMDS mit dem Verwendungsnachweis einfach ausfindig machen.
Wählen Sie den Analysetyp "vertrauliche Reinstoffe".

Bestimmen Sie die Herkunft der zu überprüfenden MDB und klicken anschließend auf die Schaltfläche "Analyse".
Es werden Ihnen MDB gelistet, die vertraulich gekennzeichnete Reinstoffe enthalten, die in der GADSL-Kategorie nun als D, D/P, oder P gekennzeichnet sind.



